1.) der Tierservice Schürmann versichert das Tier mit der angemessenen Sorgfalt zu betreuen und im Bedarfsfall tierärztlich zu versorgen.
2.) Die Tiere leben in beim Tierservice Schürmann in einem Gastrudel, dabei kann es in Einzelfällen zu Verletzungen kommen und ansteckende Krankheiten können übertragen werden. Ebenso können Flöhe und Zecken übertragen werden. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Tier die Absperrung überwindet und wegläuft. Für diese und gleich gelagerten Fälle kann der Tierservice Schürmann nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, sie handelt mit Vorsatz oder grob fahrlässig.
3.) Es werden nur Tiere mit einer aktuell gültigen Impfung, sowie einer Tierhalterhaftpflichtversicherung betreut. Zu Beginn der Betreuung hat jeder Tierhalter eine Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie des Impfbuches für die Dauer der Betreuung beim Tierservice Schürmann zu hinterlegen.
4.) Der Tierhalter haftet für Schäden, die das Tier während des Aufenthaltes beim Tierservice Schürmann verursacht vollumfänglich.
5.) Sollte es während des Aufenthaltes des Tieres beim Tierservice Schürmann erforderlich werden, wird der Tierservice Schürmann das Tier zur Beurteilung / Behandlung einem Tierarzt vorstellen. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten werden durch den Tierhalter übernommen.
6.) Dem Tierhalter ist bekannt, dass die Tiere ggf. durch mehrere Personen betreut werden können.
7.) Sollten Betreuungszeiten durch vom Tierhalter zu vertretenden Umständen nicht in Anspruch genommen werden, ist eine Erstattung, Gutschrift bzw. eine Verschiebung nicht möglich.
8.) Sollte der Betriebsablauf des Tierservice Schürmann durch ein Tier nachhaltig gestört werden, so ist der Tierservice Schürmann, auch nach Beginn der Betreuung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.) Für alle Verträge gilt die Schriftform, mündliche Nebenabsprachen sind nicht zulässig.
10.) Gerichtsstandort ist Mettmann
11.) Salvatorische Klausel
Sollte eine, oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so tritt an diese Stelle eine Regelung die der gewollten Regelung am nächsten kommt. Kann keine Einigung erzielt werden, so ist das für den Standort Haan-Gruiten zuständige Gericht anzurufen. Alle anderen Klauseln der AGB bleiben davon unberührt.